VarV steht für Variola- oder Vacciniavirus (VACV oder VV), das zu den Pockenviren gehört. Das Vacciniavirus bildet die Grundlage aller Pockenimpfstoffe, da es eine enge Verwandtschaft zum Variola- und Kuhpocken-Virus aufweist. Es ist für den Menschen wesentlich weniger gefährlich als der eigentliche Pockenerreger, das Variolavirus.
Lesen Sie aus unserem Angebot: Kampf gegen Pocken – Pocken, Geißel der Menschheit
Weitere Kürzel im Impfpass
• aP oder ap: Keuchhusten (Pertussis)
• D oder d: Diphtherie
• DT oder Td: Diphtherie/Tetanus-Kombinationsimpfstoff
• DTaP oder Tdap: Diphtherie/Tetanus/Pertussis-Kombinationsimpfstoff
• FSME: Frühsommermeningoenzephalitis
• HA: Hepatitis A
• HB: Hepatitis B
• Hib: Haemophilus influenzae Typ b
• HPV: Humane Papillomaviren
• IPV: Inaktivierte Poliomyelitis-Vakzine (Impfstoff gegen Kinderlähmung)
• MMR: Masern/Mumps/Röteln-Kombinationsimpfstoff
• MMR-V: Masern/Mumps/Röteln/Varizellen-Kombinationsimpfstoff
• T: Tetanus (Wundstarrkrampf)
• Tbc: TuberkuloseTyp
• Covid-19 oder SARS-CoV-2: Corona-Impfung – zum Beispiel der Impfstoff Comirnaty® (auch: mRNA-Impfstoff BNT162b2) von BioNTech/Pfizer gegen das Coronavirus.
Ch.-B. steht bei Covid-19 für die Chargenbezeichnung. Charge bezeichnet eine Menge einer Substanz, zum Beispiel eines Medikaments, welches in einem einheitlichen biochemischen Verfahren hergestellt wurde.
Die Eintragungen im Impfpass folgen bestimmten Regeln
Erste Spalte: In der ersten Spalte wird das Impfdatum eingetragen. Das ist wichtig, da anhand des Impfstatus erkannt werden kann, ob eine Impfung aufgefrischt werden muss.
Zweite Spalte: In dieses Feld werden Name des Impfstoffes sowie die Chargennummer des verwendeten Impfstoffes eingetragen. In der Regel findet sich hier ein Aufkleber mit diesen Informationen. Der Eintrag in dieses Feld ist wichtig, falls es zu Nebenwirkungen kommt.
Dritte Spalte: Hier notiert der Arzt die Krankheit oder den Krankheitserreger, gegen die geimpft wurde. In der Regel stehen hier Abkürzungen.
Vierte Spalte: In diesem Feld unterschreibt der Arzt, der geimpft hat und setzt seinen Stempel mit Namen und Anschrift. So kann eindeutig nachvollzogen werden, wer geimpft hat.