In ehemaliger Gaststätte Grünes Licht für Wohnprojekt in Zeyern

Veronika Schadeck
Die Traditionsgaststätte soll bald umgebaut werden. Foto: Veronika Schadeck

Die Traditionsgaststätte „Zum goldenen Löwen“ in Zeyern soll zu einem Wohngebäude umfunktioniert werden. Der Marktgemeinderat gab am Dienstagabend grünes Licht für das Vorhaben.

 
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Die Traditionsgaststätte „Zum goldenen Löwen“ in Zeyern soll zu einem Wohngebäude umfunktioniert werden. Der Marktgemeinderat gab am Dienstagabend grünes Licht für das Vorhaben.

Wie Bürgermeister Norbert Gräbner (ÜWG/FW) erklärte, sollen im Gebäude sechs Wohnungen, zwischen 50 und 100 Quadratmeter groß, für Neubürger, Singles, junge Familien, Senioren entstehen. Genügend Stellplätze seien auf dem Parkplatz der ehemaligen Gaststätte vorhanden. Er bedauere, dass in Zeyern mit der Schließung dieser ein Stück Wirtshauskultur verloren gehe, aber die Zeiten für die Gastronomie seien in den vergangenen Jahren nicht leicht gewesen. Gräbner verwies auf die hohe Nachfrage nach Wohnungen in seiner Gemeinde. Daher sei das Vorhaben nur zu begrüßen.

Roland Pompe (ÜWG/FW) erklärte, dass sich das Gebäude seit 1641 im Besitz der Familie Partheymüller befinde und als Bäckerei beziehungsweise als Gaststätte der Bevölkerung zur Verfügung stand. Mittlerweile sei das Gebäude an die nachfolgende Generation übergeben worden. Anerkennende Worte fand er, ebenso wie Gräbner, für den neuen Besitzer, der – obwohl er sich nicht mehr in Zeyern befinde – den Mut habe, in seiner Heimat eine hohe Summe in die Schaffung von Wohneinheiten zu investieren. Damit werde ein Leerstand des großen Gebäudes vermieden. „Für Zeyern ist das nur ein Gewinn!“, so Pompe.

Einig war sich das Gremium auch, Abstand von einer Klage gegen die Errichtung von Mobilfunkschleuderbetonmasten in Zeyern und Seibelsdorf zu nehmen. Wie berichtet, hatte das Gremium in seiner Dezembersitzung das gemeindliche Einvernehmen ursprünglich verweigert. Man bot Alternativstandorte an. Der Antragsteller hielt aber an seinem Vorhaben fest. Vom Landratsamts, so Gräbner, kam nun ein Schreiben, dass der Bauherr einen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung habe. Die Errichtung der Mobilfunkmasten sei planungsrechtlich zulässig. Eine Klage habe keine Aussicht auf Erfolg. vs

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