Meeder/Wiesenfeld Bürgermeister: „Jeder will doch Mobilfunk“

Mast des Anstoßes: der 36 Meter hohe Pfeiler mitten in einem Wohngebiet am Ortseingang von Wiesenfeld. Foto: Neue Presse

Anwohner gehen gegen den neuen Mobilfunkmast in Wiesenfeld auf die Barrikaden. Die Gemeinde sieht sich zu Unrecht an den Pranger gestellt.

 
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Wiesenfeld - Nachdem sich Anwohner öffentlich gegen die Errichtung eines 36 Meter hohen Mobilfunkmastes am Ortseingang von Wiesenfeld - nur einen Steinwurf von der Staatsstraße 2205 entfernt – ausgesprochen hatten, positioniert sich nun der Meederer Bürgermeister Bernd Höfer. Er stellt angesichts von Anschuldigungen, die zum Teil über die sozialen Medien verbreitet werden, klar: „Bereits im Baugenehmigungsverfahren hat der Gemeinderat erkannt, dass ein so hoher Turm eine Störung für die Umgebungsbebauung darstellt. Das passt überhaupt nicht in ein Mischgebiet. Haben wollten wir den Mast dort wirklich nicht.“ Nach dem Bau war bei Facebook unter anderen ein Kommentar lanciert worden, der der Gemeinde sinngemäß vorwarf, von der Errichtung des Mastes möglicherweise sogar zu profitieren.

Bernd Höfer stellt dazu klar: „Die Gemeinde hat sich zwei Mal mit einem Gemeinderatsbeschluss gegen diese Baugenehmigung ausgesprochen. Es waren jeweils einstimmige Beschlüsse.“ Erstmals befasst gewesen sei das Gremium damit im Dezember 2017; damals habe man das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben verweigert. „Danach wurden wir vom Landratsamt aufgefordert, die Entscheidung zu revidieren, da ansonsten unsere Zustimmung ersetzt werde. Im April 2018 hat sich der Gemeinderat dann erneut einstimmig dafür entschieden, das Einvernehmen zu verweigern.“

Überschwemmungsgebiet

Argumentiert habe die Gemeinde seinerzeit unter anderem damit, dass das Vorhaben in einem Überschwemmungsgebiet liege; auch seien damals noch Bedenken im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren für den Verkehrslandeplatz Neida relevant gewesen. Vor allem aber passe das Vorhaben nach Ansicht des Gemeinderates nicht in ein Mischgebiet, das für den betroffenen Bereich definiert sei. Als Wohngebiet sei die Umgebung nicht eingestuft, aufgrund des angrenzenden Gewerbegebietes. Letztlich sei dann allerdings die Argumentation des Landratsamtes als zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde fundiert gewesen. „Das sieht man ja auch am Ausgang der Gerichtsverfahren, die gegen den Mobilfunkmast angestrebt wurden“, so der Meederer Bürgermeister. Diese waren über zwei Instanzen hinweg erfolglos gewesen.

Wie das Landratsamt Coburg mitteilt, sei das gemeindliche Einvernehmen der Gemeinde Meeder durch die Untere Bauaufsichtsbehörde ersetzt worden. Dies hatte zu erfolgen, „da das geplante Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und keine bauplanungsrechtlich relevanten Gründe gegen die Erteilung des Einvernehmens zu erkennen waren“, heißt es.

Insofern habe auch das Verwaltungsgericht Bayreuth die Nachbarklage gegen die Genehmigung abgewiesen. Ferner habe auch der Verwaltungsgerichtshof den Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt, da das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts keinen ernsthaften Zweifel an seiner Richtigkeit begründe. „Von beiden Instanzen wurde festgestellt, dass keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften verletzt werden, die dem Schutz der Klägerin dienen würden“, so das Landratsamt in seiner Stellungnahme.

Rücksichtnahmegebot

Maßgeblich für die Prüfung des Rücksichtnahmegebotes sei in diesem Zusammenhang allein das Vorhaben in seiner beantragten und genehmigten Form, nicht hingegen, ob das Vorhaben auch an anderer Stelle verwirklichbar wäre. „Die Suche nach Alternativstandorten ist also grundsätzlich nicht vom Prüfungsumfang des antragsbezogenen Baugenehmigungsverfahren umfasst“, so das Landratsamt.

Die Aufregung, die sich nun gegen den Mast regt, kann der Meederer Bürgermeister nicht nachvollziehen. „Jeder will doch Mobilfunk haben“, meint er und erinnert sich an eine Umfrage, die die Gemeinde vor gut zwei Jahren in Ahlstadt durchgeführt hatte. Mit dieser sollte der Wunsch der Bevölkerung nach einer besseren Abdeckung im Mobilfunknetz abgefragt werden. „Eine deutliche Mehrheit – gut zwei Drittel der Rückläufer – sprach sich damals für einen Mast aus.“ Auch die Beschwerden, die hinsichtlich des Wiesenfelder Funkmastes bei ihm aufgelaufen seien, hätten sich in Grenzen gehalten.

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