Im ausgehenden Mittelalter durften sich Juden nicht überall dort ansiedeln, wo sie wollten. Auch im Herzogtum Coburg galt seit 1556 ein Niederlassungsverbot. Zwar gab es die eine oder andere Familie, für die von den herzoglichen Behörden eine Ausnahme gemacht wurde. Lange blieben die jüdischen Neubürger nie.