Kronach - Das Gezerre um das Kronacher Freischießen geht in eine weitere Runde. Schon vor zwei Jahren hat ein Anwohner der Alten Ludwigsstädter Straße einen Prozess angestrengt, weil er sich vom Lärm des Volksfestes gestört fühlt. Im vergangenen Jahr wurde kurz vor dem Fest ein Kompromiss vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth ausgehandelt: Das Freischießen durfte stattfinden, allerdings wurden nur vier statt bis dato fünf sogenannte XXL-Nächte angeboten. Mit dieser Einschränkung verpflichtete sich der Kläger, im Jahr 2017 nicht gegen das Fest vorzugehen.