Kronach - Engelbert Singhartinger vom Fachreferat Naturschutz am Landratsamt Kronach weiß: "Mit dem ersten Laub-Austrieb beginnen auch die Vögel ihre Nester zu bauen." Dies sei auch die Zeit in der Gartenbesitzer eifrig würden. Er sagt: "Während der Gesetzgeber in der freien Landschaft, also außerhalb gärtnerisch genutzter Bereiche, die Schnittzeiten von Hecken und Feldgehölzen aus Artenschutzgründen von 1. Oktober bis 28. Februar begrenzt, gilt dies für den eigenen Garten nicht."