Kronach - Ein Urteil mit Signalwirkung ist es nicht. Erstens, weil es im Gerichtssaal noch gar nicht verkündet wurde. Zweitens, weil jedes Mieterhöhungsverlangen ein Einzelfall ist, der - sofern strittig - auch als solcher juristisch geprüft werden muss. Spannend war das Zivilverfahren, das am Mittwochvormittag am Amtsgericht Kronach stattfand, dennoch. Es war die erste Auseinandersetzung zwischen einem Mieter und der Kronacher Wohnungsbaugesellschaft (KWG) seit der Übernahme der KWG durch die Deutsche Asset One. Sie endete mit einer Niederlage für die Berliner Investmentgesellschaft.