Weil er Mitte Februar dieses Jahres im öffentlichen Raum verfassungs- und fremdenfeindliches Liedgut abgespielt hat, ist am Donnerstag ein 21-jähriger Landkreisbewohner vor dem Amtsgericht Kronach wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 3250 Euro verurteilt worden; das entspricht 130 Tagessätzen à 25 Euro.