Kronacher Stadtrat Kompromiss bei der Hundesteuer

Die Stadt Kronach will die Hundesteuersatzung ergänzen. Foto: picture alliance/dpa/Oliver Dietze

Frauenliste und Grüne wollten sie bedürftigen Bürgern erlassen und dafür eigene Richtlinien entwerfen. Stattdessen wird die Satzung ergänzt. Nur ein Stadtrat kann dafür nicht die Hand heben.

 
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Seit der Stadtrat im Juli eine Erhöhung der Hundesteuer beschlossen hat, sind einige Änderungsanträge zur neuen Satzung im Rathaus eingegangen. Dabei ging es in erster Linie darum, für bestimmte Hundearten oder Personengruppen Ausnahmeregelungen zuzulassen. Die Arbeitsgemeinschaft Mantrailing um ihren Vorsitzenden Manfred Burdich bat beispielsweise darum, Assistenzhunde für behinderte Menschen, Therapiehunde sowie Tiere, die in der Katastrophenhilfe zum Aufspüren menschlicher Überreste eingesetzt werden, von der Steuer zu befreien.

Einen weiteren Antrag stellte die Fraktion von Frauenliste und Grünen. „In Anbetracht der momentanen Krise sollten wir unsere finanziell nicht so abgesicherten Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht vergessen. Häufig betrifft dies ja gerade Alleinstehende und älter Mitmenschen“, heißt es darin im Bezug auf die Hundesteuer. Daher solle die Verwaltung Richtlinien für die Bedürftigkeit definieren und die Hundesteuersatzung entsprechend überarbeiten.

Auch AfD-Stadtrat Harald Meußgeier wünschte sich Änderungen. So sollte für den ersten Hund gar keine Steuererhöhung anfallen sowie ab dem zweiten eine geringere, als dies die novellierte Fassung vorsieht. Stattdessen sollten Kampfhunde höher als geplant besteuert und ein Aufnahmestopp für Hunde aus „Nachbarländern wie Spanien, Marokko etc.“ erfolgen.

Nur eine Gegenstimme

Wie Bürgermeisterin Angela Hofmann (CSU) am Montag im Stadtrat sagte, habe die Verwaltung alle Änderungswünsche geprüft. Sie seien entweder seitens der Stadt nicht beeinflussbar (Aufnahmestopp) oder bereits in der existierenden Satzung geregelt. Wie Hofmann sagte, seien die geforderten Ausnahmeregelungen bereits anwendbar. Daher müsse die Satzung nicht geändert, gegebenenfalls aber um folgenden Zusatz ergänzt werden: „Die Stadt soll die Erlass- und Stundungsmöglichkeiten wohlwollend anwenden.“ Dass eine Erhöhung erfolgen müsse, sei eine unmittelbare Folge der Gewährung von staatlichen Stabilisierungshilfen. Es bleibe daher dabei, dass für den ersten Hund künftig 70 statt 50 Euro pro Jahr fällig werden, für den zweiten Hund 100 (zuvor 60) und jeden weiteren 150 (vorher 70 Euro). Für Kampfhunde werden 200 Euro fällig.

Mit dem Zusatz zur Hundesteuersatzung konnten schließlich fast alle Stadträte leben. Lediglich Harald Meußgeier (AfD) stimmte dem Kompromiss nicht zu.

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