Kulmbach - Beim Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Wahlfälschung bei der Kulmbacher OB-Wahl Ende März hat es offenbar unterschiedliche Auffassungen gegeben. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen zwei städtische Bedienstete am 27. April mangels Tatnachweises ein. Auch die Rechtsaufsicht, das Landratsamt Kulmbach, sprach von "keinen hinreichenden Anhaltspunkten für eine Wahlfälschung". Die Bayreuther Kripo dagegen sah den Verdacht, dass Briefwahlunterlagen "geschreddert" worden waren, als "erhärtet" an. Und während die Staatsanwaltschaft von vier bis fünf zerstörten Umschlägen ausging, ermittelte die Kripo die Zahl von 20. Das geht aus dem damaligen Schlussbericht der Ermittler hervor.