Der frühere Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) stimmt nach Darstellung seiner Anwälte der Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse seiner Universität zu seiner umstrittenen Doktorarbeit zu. «Er wendet sich allerdings dagegen, dass Ergebnisse der Arbeit der Zweiten Kommission der Universität Bayreuth an die Presse lanciert werden und wurden, bevor das Verfahren beendet ist», teilten seine Anwälte am Mittwoch in Berlin mit. «Dies widerspricht allen Regeln eines ordentlichen Verfahrens, das interessenunabhängig betrieben werden sollte.» Entgegen anderslautender Berichte habe Guttenberg keine Klage gegen eine Veröffentlichung angedroht oder eingereicht.

Der CSU-Politiker soll Teile seiner Doktorarbeit bei anderen Autoren abgeschrieben haben, ohne dies zu kennzeichnen. Die Universität prüft derzeit, ob er dies mit Vorsatz tat. Den Doktortitel hat die Hochschule Guttenberg bereits aberkannt.

Der frühere Verteidigungsminister muss derweil in der Plagiataffäre keinen Strafantrag vom Bundestag befürchten. «Der Bundestagspräsident hat den Ältestenrat in seiner letzten Sitzung davon unterrichtet, dass dafür keine Notwendigkeit besteht», sagte Bundestagssprecher Guido Heinen dem Berliner «Tagesspiegel» (Mittwoch). Eine nähere Begründung gab es aus dem Büro von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) nicht.

Für seine Dissertation soll Guttenberg den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages missbraucht haben. Der Bundestag ist als Rechteinhaber der Ausarbeitungen des Dienstes berechtigt, bei möglichen Urheberrechtsverstößen einen Strafantrag zu stellen.