Hof – Bald findet das Vorstellungsgespräch statt. Der Bewerber ist unsicher. Er weiß nicht, wie er sich präsentieren soll, damit er auch wirklich Chancen auf die freie Stelle hat. Herrn X. hapert es am notwendigen Selbstbewusstsein. Seine Kleidung ist nach längerer Arbeitslosigkeit abgetragen, ihm fehlt aber das Geld, sich für das Bewerbungsgespräch etwas Respektables zum Anziehen zu kaufen. Sogar den notwendigen Friseurbesuch kann er nicht bezahlen.

Dem Arbeitsuchenden in einem solchen Fall konkret zu helfen, war bis zum Vorjahr nicht möglich. Doch das hat sich geändert. Am 1. Januar 2009 ist das „Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ in Kraft getreten. Jetzt gibt es keinen vom Gesetzgeber fest vorgeschriebenen Leistungskatalog im Bereich der Arbeitsförderung mehr, sondern nur noch Rahmenbedingungen. Der Vermittler entscheidet nach einer Potenzialanalyse, was sinnvoll ist, um einen Arbeitslosen zu fördern, damit er schnell wieder in Arbeit kommt.