Landkreis Kronach Impfterminvergabe: Ab Dienstag steht die Hotline

Wer sind nicht online für eine Impfung gegen Covid-19 registrieren lassen kann, kann dies ab heute telefonisch tun. Foto: picture alliance/dpa/Biczysko

3500 Landkreisbürger haben sich bereits online registrieren lassen. Wer dazu nicht die Möglichkeit hat, kann das nun per Telefon erledigen.

 
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Kronach - Die Telefonnummer 678-666 mit Kronacher Vorwahl ist ab Dienstag freigeschaltet. Das teilt der Büroleiter des Landrats, Markus Wich, auf NP-Nachfrage mit. „Wer nicht die Möglichkeit hat, sich online registrieren zu lassen, kann das ab sofort per Telefon machen“, sagt er. Allerdings gilt auch hier: Einen Termin bekommt man bei der Hotline genau wie bei der Online-Registrierung vorerst noch nicht. Denn erst müssen laut Markus Wich noch alle Personengruppen geimpft werden, die Priorität haben. Sprich: Altenheimbewohner und alle Personen, die ambulant oder stationär in der Pflege tätig sind. Dazu komme das Personal aus medizinischen Einrichtungen, das einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist, sowie aus anderen pflegerischen Einrichtungen. Damit werde man schätzungsweise Anfang Februar durch sein. „Die erste Impfung haben dort nahezu alle hinter sich. Wir beginnen jetzt mit der zweiten Impfung.“ 1200 Personen hätten bisher den schützenden Pieks bekommen.

Anfang Februar könne man dann voraussichtlich mit der Impfung der über 80-Jährigen im Landkreis Kronach starten. Ein entsprechendes Anschreiben soll diese Personengruppe in der kommenden Woche erhalten. Der Impf-Start für die über 80-Jährigen im Februar hänge aber davon ab, ob auch der Impfstoff dafür da sei. Bisher habe die Lieferung der kostbaren Flüssigkeit allerdings immer gut funktioniert. Zweimal in der Woche werde man beliefert. Mal sei ein bisschen weniger als angekündigt gekommen, mal ein bisschen mehr. „Aber klar ist: Alles, was wir bekommen, wird auch verimpft. Unser oberstes Ziel ist, dass keine einzige Impfdose verworfen wird“, betont Markus Wich. Wenn beispielsweise in einem Altenheim weniger zu Impfende da seien als angemeldet, ziehe man den Ersatz-Impfplan zurate. Darauf stünden beispielsweise Kräfte des Rettungsdienstes, die dann in diese Lücke springen.

Ab Donnerstag würden zudem FFP2-Masken sowohl für pflegende Angehörige als auch für Bedürftige über die Gemeinden und Städte verteilt. Die Hauptpflegeperson erhalte jeweils drei Schutzmasken nach Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades des Pflegebedürftigen. Man müsse sich an die Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung der pflegebedürftigen Person wenden.

Bedürftige ab 15 Jahren bekämen zunächst fünf Schutzmasken zur Verfügung gestellt. Die Ausgabe erfolge nur nach Vorlage eines Schreibens (beispielsweise der Grundsicherungsbescheid), aus dem die Bedürftigkeit zweifelsfrei hervorgeht. Auch hier seien die Masken nach dem Wohnortprinzip in der Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung abzuholen.

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