Landkreis Kronach Neuerungen fürs Feld

red
Ein Gülletrack. Foto: /Weig/AELF

Das Amt für Landwirtschaft und Ernährung hat die Regeln für das Ausbringen von Gülle verändert. Zahlreiche Fristen für Landwirte laufen länger.

 
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Landkreis Kronach - Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff unterliegen einer Sperrfrist. Dazu zählen unter anderem Jauche, Gülle, Klärschlamm, Geflügelkot und Gemische aus organischen und mineralischen Düngern.

Das Sachgebiet für Landnutzung am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Bayreuth-Münchberg hat auf Antrag des BBV die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau bei einer Aussaat bis zum Ablauf des 15. Mai 2021 verschoben.

Oberfrankenweit gelten auf Flächen, die nicht als mit Nitrat belastet ausgewiesen wurden, nun folgende Sperrfristen: Grünland, Dauergrünland, mehrjähriger Feldfutterbau: 15. November bis 14. Februar 2022.

Auf Ackerland mit Zwischenfrucht, Winterraps, Wintergerste nach Getreidevorfrucht: 1. Oktober bis 31. Januar 2022. Auf dem restlichen Ackerland: Ernte der letzten Hauptfrucht bis 31. Januar 2022.

Oberfrankenweit gelten auf Flächen, die als mit Nitrat belastet ausgewiesen wurden (sog. „roten Flächen“), nun folgende Sperrfristen: Grünland, Dauergrünland, mehrjähriger Feldfutterbau: 15. Oktober bis 14. Februar 2022. Auf Ackerland mit Zwischenfrucht nur mit Futternutzung und Winterraps bei Gehalt Nmin < 45 kg: 1. Oktober bis 31. Januar 2022. Auf dem restlichen Ackerland: Ernte der letzten Hauptfrucht bis 31. Januar 2022. Zusätzliche Regelungen gelten für Grünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau.

Zu Gemüse-, Erdbeer- und Beerenobstkulturen darf bis zum Ablauf des 1. Dezember gedüngt werden. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der gültigen Düngeverordnung unberührt.

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