Kritik Düngeverordnung stinkt den Bauern

Günther Geiling
Die Landwirte der „Interessengemeinschaft Rote Gebiet Ebern/Breitbrunn“ bei der Übergabe der Petition an den Landtagsabgeordneten Steffen Vogel mit (von links) Bernd Elflein, Landtagsabgeordneter Steffen Vogel, BBV-Kreisobmann Klaus Merkel, Walter Pfeufer und Markus Schmitt. Foto: /Günther Geiling

In gelb und rot ausgewiesenen Gebieten müssen Landwirte erhöhte Auflagen beim Düngen einhalten. Die Bauern in den Haßbergen beklagen allerdings, dass die Ausweisung dieser Gebiete zahlreiche Faktoren nicht berücksichtigt und somit zu nicht erforderlichen Belastungen führt.

 
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Ebern/Breitbrunn - „Wir fordern den Landtag auf, dafür zu sorgen, dass nur die Betriebe mit den erhöhten Auflagen der Düngeverordnung belastet werden, bei denen eindeutig nachweislich eine erhöhte Nitratbelastung vorliegt. Zudem müssen Betriebe, die durch rote oder gelbe Gebiete über die gute fachliche Praxis hinausgehende Auflagen einhalten müssen, finanziell ausgeglichen werden, um keine Wettbewerbsnachteile zu erleiden.“ Diese Forderungen enthält eine Petition, welche die „Interessensgemeinschaft Rote Gebiete Ebern/Breitbrunn“ dem CSU-Stimmkreisabgeordneten Steffen Vogel nun zur Weitergabe an die Zentralstelle für Petitionen im Bayerischen Landtag überreichte.

Die Landwirte wiesen dabei auf die besondere Situation der Region Unterfranken hin, in der im bayerischen Vergleich ein überproportionaler Anteil roter Gebiete vorhanden ist, obwohl der Regierungsbezirk die geringste Viehdichte und die niedrigsten landwirtschaftlichen Stickstoffsalden aufweise. „Trotz sehr guter fachlicher Praxis und vorbildlichem Ackerbau beim Düngen mit niedrigem Beitrag zum Gesamtaustrag an Nitrat wird dabei die Landwirtschaft noch weiter eingeschränkt. Das liegt am System der Düngeverordnung und der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den Abgrenzungskriterien, das vorrangig die Nitratkonzentration im Grundwasser betrachtet und damit die Trockensituation Unterfranken nicht ausreichend würdigt,“ betonte BBV-Geschäftsleiter Klaus Pieroth.

In besonderem Maße gelte das auch für die Haßberge und den Umgriff des Sandsteinkeupers, vor allem im Bereich der Grundwasserkörper in Ebern und Breitbrunn. „Hier wird die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den Abgrenzungskriterien in wesentlichen Punkten nicht beachtet. Die immissionsbasierte Abgrenzung ist trotz Regionalisierung grundlegend mangelhaft. Damit werden große Teile des Grundwasserkörpers einbezogen und rote Gebiete ausgewiesen, obwohl es keinen Beleg einer Nitratbelastung im Sinne der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den Abgrenzungskriterien gibt.“

Die geänderte Düngeverordnung ist seit 1. Januar 2021 vollständig in Kraft. In der Folge wurden rote und gelbe Gebiete nach zu hoher Nitratbelastung des Grundwassers ausgewiesen. In diesen Gebieten müssen teils drastisch erhöhte Auflagen von den Landwirten eingehalten werden.

BBV-Kreisobmann Klaus Merkel aus Mariaburghausen verwies darauf, dass er zwar nicht dieser Interessengemeinschaft Ebern/Breitbrunn angehöre, „aber ich bin ebenso mit Grundstücken vom großen Grundwasserkörper Mainbernheim betroffen. Schon das zeigt, dass der enge Bezug zu Messstellen nicht gegeben ist und auch nicht alle Stellen sauber sind.“ Die Messnetzdichte sei bei einer Messstelle auf 78,9 Kilometer einfach zu gering.“

Hierzu äußerten auch die Vorsitzenden der Interessengemeinschaft „Rote Gebiete“ ihre Kritik. Landwirt und Schweinehalter Markus Schmitt aus Dörflis ist sehr stark betroffen. „Von meinen 110 Hektar, die ich bewirtschafte, liegen 60 Hektar im ‚Gelben Gebiet’ und davon 40 Hektar im ‚Roten Gebiet’.“ Dazu komme, dass nachweislich nur Flächen einbezogen werden sollten, wenn der Grenzwert von 37,5 mg Nitrat erreicht sei mit einer Tendenz nach oben. „Bei uns werden jedoch alle Flächen bei einem Grenzwert von 37 mg Nitrat in das rote Gebiet einbezogen, unabhängig von der Tendenz nach oben oder unten.“

Auch Bernd Elflein aus Junkersdorf nennt die Messstellen als Problem. „Es wurde einfach nicht fertiggebracht, alte Messstellen wegzubringen, und das wirkt sich auch auf Bio-Landwirtschaft aus, obwohl ich viel weniger dünge.“ Auch werde der Stickstofftransport und Nährstoffaustausch mit Thüringen nicht berücksichtigt. Im Norden Bayerns hätten viele Betriebe große Flächenanteile in Thüringen oder Sachsen. Bei der Nährstoffverteilung würden aber nur die bayerischen Flächen der Betriebe berücksichtigt und der Saldo nur auf diese Flächen umgelegt.

BBV-Geschäftsleiter Klaus Pieroth konnte auch die unterschiedliche Umsetzung der Richtlinien in den Ländern nicht verstehen. „Es ist unverständlich, dass solche Grundwasserkörper im angrenzenden Thüringen plötzlich grün werden; als wenn sie sich an der Grenze orientierten oder es vielleicht auch in Baden-Württemberg keine Auflagen mehr gibt.“

Der Vorsitzende der Interessengemeinschaft Walter Pfeufer aus Treinfeld meinte: „Ich habe zwar nur zwei Flächen in den roten Gebieten. Aber ich habe mich bereit erklärt, mich um der Sache willen für meine Berufskollegen zu engagieren, weil wir gerade in Unterfranken sehr benachteiligt sind. Wir sind am stärksten betroffen, weil wir in einer Trockenregion leben. Das ist bei uns so, als wenn ich einen Würfelzucker in eine kleine Pfütze werfe, im Gegensatz zum gleichen Würfelzucker mit seiner Wirkung für den Bodensee.“

BBV-Geschäftsführer Klaus Pieroth betonte die Bedeutung der Landwirte für die Gesellschaft, die primär Luft zum Atmen, Wasser zum Trinken und etwas zum Essen brauche: „Es stellt sich aber auch die Frage, ob wir uns selbst noch versorgen können oder nicht. Jetzt brennt es auf den Höfen und die Bauern wollen wissen, wie es weitergeht.“ Die Landwirte hätten eine hohe Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, aber möglicherweise nicht mehr lange. „Dann gibt es keine Landwirte mehr, weil wir mit solchen Nachteilen in den Regionen nicht mehr fertig werden.“

Der Landtagsabgeordnete Steffen Vogel zeigte bei Überreichung der Petition Verständnis für die Anliegen der Landwirte und bestätigte, dass die Düngeverordnung zu einer massiven Einschränkung der Bewirtschaftung führen könne. Er wies aber darauf hin, dass bereits eine deutliche Verbesserung für die Landwirte erreicht worden sei. „Während ursprünglich 25 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Bayerns als rote Gebiete eingestuft wurden, konnte im Freistaat durch die Schaffung von mehr Messstellen und einer damit einhergehenden Binnendifferenzierung die Fläche um die Hälfte reduziert werden. Ganz ohne Einschränkungen wird der Trinkwasserschutz nicht gehen. Es muss im Interesse aller liegen, der Bevölkerung sauberes Trinkwasser zu sichern,“ so Vogel.

Der Abgeordnete hielt die Forderungen der Landwirte für berechtigt, noch mehr Messstellen einzurichten oder bestehende Messstellen anzuerkennen, um so eine noch bessere Feingliederung zu erreichen. Allerdings sähen die Europäische Union und auch die politische Konkurrenz eine weitere Verkleinerung der roten Gebiete äußerst kritisch.

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