Es gibt dagegen andere Länder, die im Zweifel wohl eine mögliche Erhöhung mittragen würden. Und es kamen in der Debatte Stimmen auf, die davor warnten, das Thema Rundfunkbeitrag als Wahlkampfthema zu benutzen oder damit Populismus zu betreiben.
Wird sich der Beitrag am 1. Januar 2025 verändern?
Das ist unklar. Mehrere Szenarien sind denkbar. Wenn die Länder in diesem Jahr keine Entscheidung treffen, bleibt die Höhe erst einmal auf dem jetzigen Niveau. Es ist möglich, dass die Sender später vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das hatten sie bereits beim vergangenen Mal vor Jahren gemacht - als sich das Land Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro stemmte und das Plus damit vorübergehend blockierte. Die Richter setzten 18,36 Euro schließlich durch und wiesen das Bundesland in seine Schranken.
Was ist noch denkbar?
Es könnte eine Art Moratorium der Länder ins Spiel kommen, weil sie parallel an der Reform der Rundfunkhäuser arbeiten und die KEF ein Sondergutachten zu möglichen Einsparungen von Reformschritten erstellen soll. Die Länder könnten sich für eine Übergangszeit Luft verschaffen, bevor sie die Frage zur Beitragshöhe klären. Im Herbst wollen die Länder Reformvorschläge präsentieren. Es könnte zudem sein, dass Länder Druck auf die Sender aufbauen, nicht in Karlsruhe zu klagen. Die Sender halten sich in der aktuellen Debatte zurück und verweisen darauf, dass KEF und Länder am Zug seien.