Der Einbruch in die Steinwiesener Grundschule Mitte November vergangenen Jahres könnte für die drei mutmaßlichen Täter schwerwiegende Folgen haben. Zwar sind die zur Tatzeit 12 und 13 Jahre alten Jugendlichen nicht strafmündig, weshalb sie von Polizei und Staatsanwaltschaft nichts zu befürchten haben. Allerdings können sie durchaus unter bestimmten Voraussetzungen schadenersatzpflichtig sein. „Die Versicherung der Gemeinde Steinwiesen könnte versuchen, sich das Geld für die Instandsetzung von den Eltern zurückzuholen, oder irgendwann von den Jungen selbst“, sagt dazu Gerhard Anders, Pressesprecher der Kronacher Polizei. Stand jetzt geht es dabei um mindestens 50 000 Euro.