Eingriff in die Landschaft
Die Befürchtung eines Ausuferns könne man – so Kohles – entkräften, da es sich bei einem Großteil des Naturparks Frankenwald um Landschaftsschutzgebiet handle und somit eine Bebauung ausscheide. Da nicht viele Flächen photovoltaik-geeignet seien, glaube er auch nicht an ein In-die-Höhe-Schnellen der Pachtpreise. Ein Eingriff in die Landschaft finde statt; aber die Kohlendioxid-Bepreisung werde weiter steigen.
Sein Kollege Sebastian Neubauer, gebürtig in Windheim, sah in der Anlage aufgrund der guten Luft eher eine Werbung für den Erholungsort Steinbach. Zudem setze man damit ein klares Zeichen. „Wir kommen nicht umhin, regenerative Energien zuzulassen“, appellierte 3. Bürgermeister Klaus Neubauer (SPD), dass ein Umdenken erfolgen müsse. Dem schloss sich 2. Bürgermeisterin Monika Barnickel (CSU) gerade auch im Hinblick auf die vorhandenen Energie-intensiven Betriebe an. „Fortschritt hat etwas mit Mut zu tun. Wir haben eine Verpflichtung für unsere nachfolgende Generation“, mahnte sie. Peter Grüdl (SPD) prognostizierte einen steigenden politischen Druck auf die Kommunen. Schon allein deswegen könne man sich gegen die neue Technologie nicht wehren.
„Das Vorantreiben regenerativer Energien ist eine große Aufgabe“, erklärte Bürgermeister Thomas Löffler (CSU), dass man sich seitens der Kommune intensiv mit der Energiewende befasse und aktuell einen vierstufigen Plan erstelle. Wichtig sei das Einbeziehen der Bürger, so in der Bürgerversammlung am 1. Dezember.
Die Kommunalberatung Bitterwolf GmbH hat für die Gemeinde Steinbach die Beiträge für die Herstellung von Wasser- und Abwasseranschlüssen überprüft und neu kalkuliert. Da sowohl die Wasserabgaben- als auch die Entwässerungssatzung sowie die jeweils dazugehörenden Beitrags- und Gebührensatzungen nicht mehr auf dem aktuellsten Stand sind, empfiehlt der Experte, die neuen Satzungen zwecks Rechtssicherheit schnellstmöglich zu erlassen. Laut seinen Kalkulationen ergeben sich folgende, einmalig zu entrichtende Herstellungsbeiträge: Wasser – pro m‘ Grundstücksfläche: 0,64 Euro (alt: 0,82 Euro), pro m‘ Geschossfläche: 6,01 Euro (alt: 2,56 Euro), Abwasser – pro m‘ Grundstücksfläche: 1,84 Euro (alt: 1,02 Euro), pro m‘ Geschossfläche: 7,94 Euro (alt 3,32 Euro). „Das sind reale Werte, die wir verlangen müssen“, appellierte der Bürgermeister. Auf einstimmigen Beschluss treten die beiden Satzungen zum 1. Januar 2022 in Kraft. Die Anpassung der Herstellungskosten erfolgt zum 1. Januar 23.
Die Gemeinde bezuschusst die Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen der Filialkirche Maria Heimsuchung in Hirschfeld mit 40 650 Euro sowie die Fassadensanierung der Filialkirche St. Marien Kehlbach mit 5300 Euro.