Bremen - Wer ein dunkelfarbiges Getränk „Bimbo“ nennt, greift damit nicht die Menschenwürde von schwarzen Menschen an und kann daher nicht wegen Volksverhetzung belangt werden. Mit dieser Begründung hat die Staatsanwaltschaft Bremen ein Ermittlungsverfahren gegen die Geschäftsleitung einer Kneipe in Bremerhaven eingestellt. Die Gaststätte Union-Stuben hatte einen Drink namens „Bimbo“ angeboten und dazu auf der Getränkekarte die Karikatur eines Schwarzen mit wulstigen Lippen abgebildet.