Damit haben beide Bürgerentscheide keine Mehrheit erreicht und sind abgelehnt. Diese Bürgerentscheide wirken nun wie ein Beschluss des Gemeinderates. Er kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert werden, es sei denn, die entsprechende Sach- und Rechtslage hat sich grundlegend verändert. Der Ausgang des Bürgerentscheides wurde von den Bürgern sehr unterschiedlich aufgenommen. „Das Ergebnis des Bürgerentscheides hat sich eigentlich schon in der Bürgerversammlung herauskristallisiert. Man merkte, dass die Mehrheit gegen dieses Projekt Hasenleite ist und gegen eine Öffnung der Flächen über die Grenze von 60 Hektar hinaus. Die Bürger haben demokratisch entschieden, dass ihre Meinung das Beste für die Gemeinde ist und der Gemeinderat wird sich daran auch halten. Es hat sich damit eigentlich nichts an der Beschlussfassung der Gemeinde geändert,“ erklärte Kropp.
Damit könne die Photovoltaikanlage in Treinfeld auf jeden Fall kommen und auch die Photovoltaikanlage in Salmsdorf sei unter der Voraussetzung
genehmigt, dass eventuell die Fläche reduziert werden könnte. Bisher sei, so Kropp, die größere Fläche gebilligt worden und der Gemeinderat werde entscheiden müssen, wie man mit dieser geringfügigen Überschreitung der ins Auge gefassten Höchstgrenze umgehe. Für die große 42-Hektar-Anlage „Hasenleite“ in Rentweinsdorf gebe es, so der Bürgermeister, damit keine Möglichkeit. Hauptbetroffener von dieser Entscheidung ist Baron Maximilian von Rotenhan, der gemeinsam mit der Gemeinde und den Bürgern diesen Bürgersolarpark „Hasenleite“ errichten wollte. Er meinte: „Das Ergebnis der Bürgerentscheide zeigt, dass die Mehrheit der Wähler an der Entwicklung eines Bürgersolarparks kein Interesse hat. Es handelt sich um eine demokratische Entscheidung und ich bin froh, dass diese getroffen wurde. Für mich war dieses Ergebnis nicht eindeutig abzusehen und natürlich hätte ich mich über ein Ja für den Bürgersolarpark sehr gefreut.“
Für das „sehr ernüchternde Ergebnis“ gebe es für ihn nur wenige, mögliche Erklärungen: „Die auf den Status quo bewahrende wie auch emotionale Argumentation war auch ausschlaggebend für die Verhinderung des Bürgersolarparks. Die Falschinformationen seitens des Flyers der unterzeichnenden acht Gemeinderäte konnten vom Wähler nicht erkannt werden. Die Klarheit der Pro-Argumente war nicht ausreichend und es bestanden noch zu viele Fragezeichen in Bezug auf die wirtschaftlichen Vorteile. Wir als Gruppe der Befürworter waren doch nicht gut genug und eventuell auch zu klein.“
Maximilian von Rotenhan nannte dabei die Klima- und Energiekrise als die größten Herausforderungen der Zeit. „Die Mehrheit der Rentweinsdorfer Wähler sieht diese Themen für uns als nicht relevant an. Die Möglichkeit, das Ganze für uns auch noch wirtschaftlich zu nutzen, wurde vertan. Wir werden nun in Rentweinsdorf so weiter leben wie bisher und müssen bei allen Themen, die uns zukünftig belangen, nur im Hinterkopf behalten, dass wir diese einzigartige Chance nicht angenommen haben.“
Jürgen Eller, Grundstücksbesitzer und in Salmsdorf an dem PV-Projekt beteiligt, meinte: „Der Bürger hat entschieden, was er will; auf welcher Grundlage er dies getan hat, ist eine andere Sache.“ Er habe dieses Ergebnis nicht erhofft, aber fast erwartet. Natürlich habe es dabei auch Emotionen gegeben, aber der Bürger habe mit dem Wissen entschieden, das er hatte. „Mit dieser Entscheidung wird die Gemeinde Rentweinsdorf aber auch Einkommen verlieren, das ihr aus diesen Flächen und der Energieerzeugung zugeflossen wäre. Dafür bleiben die Felder schöner für die, die es wollen.“ Dennoch liege es weiterhin am Gemeinderat, über die Zukunft der Gemeinde zu entscheiden.
Gemeinderat Ludwig Bock (FW-ÜWG) hatte den Ausgang des Bürgerentscheides knapper erwartet, wie er sagte. Er könne auch nicht sagen, warum es so eindeutig ausgegangen sei. „Für mich steht aber fest, dass die ländliche Bevölkerung halt doch nicht für grenzenlose Photovoltaikanlagen ist.“ Auf der anderen Seite gab er zu denken, dass die Gemeinde Rentweinsdorf mit der Festsetzung ihrer Höchstgrenze auf 60 Hektar und einem Anteil von 5,7 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche jetzt schon deutlich über dem Durchschnitt der anderen Gemeinden im Landkreis liege, die meist zwischen zwei bis drei Prozent für Freiflächenanlagen vorsehen wollen.