Er, der Landwirt, sei mit der großen Milchviehhaltung zunehmend nicht mehr zurechtgekommen. Hilfskräfte aus Osteuropa hätten auch keine Entlastung gebracht. Er sei von der Situation überfordert gewesen und mit der Zeit habe sich die Tierhaltung verschlechtert. Kurz, nachdem das Veterinäramt Alarm schlug, starben zwischen Mitte Dezember 2020 und Mitte Januar 2021 die besagten Rinder. Heuer im Juni erhielt der Bauer Post vom Staatsanwalt. Laut Strafbefehl sollte er wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 40 Euro, also insgesamt 5600 Euro bezahlen. Das ist nicht bloß eine große Summe, sondern bei einer Verurteilung von mehr als 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Von daher legte er gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Als Verteidiger stand Hubertus Benecke, Fachanwalt für Agrarrecht, seinem Mandanten zur Seite. Er informierte das Gericht, dass es in dem Betrieb beispielsweise nur ein einziges Konto gebe, über das sämtliche betriebliche und persönliche Ausgaben und Einnahmen liefen. Insofern habe man auch keinen Überblick darüber, wie viel Geld für private Zwecke entnommen würden. „Es ist noch die alte Schule“, meinte der Advokat.