Die Karlsruher Richter überprüften deshalb selbst noch einmal, ob die Abschiebehaft wirklich konventionswidrig war. "Das haben wir verneint", sagte der Senatsvorsitzende Ulrich Herrmann bei der Urteilsverkündung. Bei der Frage, ob Fluchtgefahr besteht, gebe es nicht die eine richtige Entscheidung. Die Bewertung müsse aber nachvollziehbar sein. Das ist für den BGH hier der Fall. Der Mann habe den Bundespolizisten gesagt, dass es in der Slowakei "wie im Gefängnis" sei und er auf gar keinen Fall dorthin zurück wolle.
Wegen der Beteiligung der Bundespolizei richtete sich die Klage auch gegen den Bund. Weil die Haft von Landesrichtern angeordnet wurde, ist laut Urteil aber allein Bayern als Hoheitsträger verantwortlich.
Der Mann hatte auch einen Verstoß gegen das sogenannte Trennungsgebot geltend gemacht. Nach EU-Recht dürfen Abschiebehäftlinge nicht zusammen mit Straftätern in normalen Gefängnissen untergebracht werden. Daraus ergäben sich aber keine Entschädigungsansprüche nach der Menschenrechtskonvention, entschieden die Richter. Dabei gehe es allein um die Rechtmäßigkeit der Haft, nicht um die Haftbedingungen.
Weil die Richter die Klage insgesamt abwiesen, spielte die Höhe der Entschädigung keine Rolle mehr. Der Mann hatte 2700 Euro gefordert. Mit Blick auf das Karlsruher Verfahren forderte der Deutsche Anwaltverein eine Anhebung der gängigen Pauschalen auf mindestens 100 Euro pro Hafttag - Zivilgerichte zahlten nach dem Reiserecht sogar für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit 75 Euro pro Tag, so die Kritik.
Der Afghane hatte nach seiner Freilassung mit seiner Familie Zuflucht in Kirchenasyl gesucht, bis er nicht mehr abgeschoben werden konnte. Inzwischen ist er in Deutschland als Flüchtling anerkannt.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will Ausreisepflichtige künftig leichter bis zu ihrer Abschiebung in Haft nehmen können. Sein Gesetzentwurf wurde am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen.