Wettbewerb, wer wollte das während einer Fußball-Weltmeisterschaft bestreiten, ist spannend, spornt an und begünstigt außerordentliche Leistungen. Auf diesem Prinzip fußt unsere Wirtschaft, so haben sich die Deutschen ihren Wohlstand erarbeitet. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt möchte den Wettbewerb nun übertragen auf die Gewerkschaften und hat den Grundsatz gekippt, nach dem es in einem Unternehmen nur zwei Tarifvertragspartner - die Arbeitgeberseite und eine Gewerkschaft - geben soll. Dieses Urteil ist keine harmlose Anpassung der Rechtsprechung an die Wirklichkeit, wie die Richter in Erfurt glauben machen wollen: das von ihnen pulverisierte "Gesetz" mag ungeschrieben sein; es war ein ehernes und eines, das Deutschland einen deutlichen Wettbewerbsvorteil verschaffte.