Hof/Wunsiedel - Fränkischer Spargel muss aus Franken kommen - das gilt nun europaweit. Die EU-Kommission teilte am Donnerstag mit, dass sie das Gemüse als "geschützte geografische Angabe" registriert hat. Damit darf nur Spargel, der aus den bayerischen Anbaugebieten in Unterfranken, Mittelfranken und Oberfranken kommt oder dort verarbeitet wurden, den Namen führen. Das Gleiche gilt für die Bezeichnungen "Spargel aus Franken" und "Franken-Spargel". Die Aufnahme in das EU-Register soll regionale Produkte vor Nachahmern schützen. Im Antrag werden die Sprossen als besonders feinfaserig, mild im Geschmack und wenig bitter beschrieben.