Wunsiedel/Hof Verstöße gegen Mindestlohn

Mehrere Firmen aus Oberfranken haben ihren Mitarbeitern zu wenig bezahlt. Nun warten hohe Strafen auf sie.

 
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Wunsiedel/Hof - Mehrere Fälle, in denen Unternehmen ihren Mitarbeitern weniger als den gesetzlichen Mindestlohn gezahlt haben, haben Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg mit Dienstort Hof aufgedeckt.

Wie das Hauptzollamt mitteilt, zahlte ein Taxiunternehmer aus dem Landkreis Wunsiedel seinen Fahrern über einen Zeitraum von drei Jahren etwa 28 000 Euro zu wenig an Lohn. Nach dem Mindestlohngesetz hätten die Arbeitnehmer demnach Anspruch auf 8,50 bis 8,84 Euro je Arbeitsstunde. Tatsächlich kamen sie in manchen Monaten auf einen Stundenlohn von weniger als einen Euro, wie das Zollamt weiter schreibt.

Aufgeflogen sei der Verstoß gegen das Mindestlohngesetz durch die Anzeige eines Taxifahrers, der vor dem Arbeitsgericht seinen Lohn einklagte. Der Unternehmer muss nun ein Bußgeld in Höhe von über 90 000 Euro bezahlen, teilt die Behörde mit. Mit dem Bußgeld, das bis zu 500 000 Euro betragen könne, werde nicht nur die Mindestlohnunterschreitung selbst geahndet, sondern auch der daraus resultierende Marktvorteil gegenüber legal arbeitenden Arbeitgebern abgeschöpft.

Bei einer Baufirma im Raum Wunsiedel habe die Deutsche Rentenversicherung bei einer Betriebsprüfung mehrere Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt. Zuständigkeitshalber übernahmen die Zöllner aus Hof die weiteren Ermittlungen. Mehrere Arbeiter erhielten demnach über einen Zeitraum von zwei Jahren nicht den im Baugewerbe allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohn in Höhe von 14,45 bis 14,70 Euro.

Insgesamt sparte sich der Unternehmer dadurch knapp 5000 Euro Lohn. Auf ihn kommt nun ein Bußgeld in Höhe von 13 000 Euro zu.

Auch bei der Prüfung einer weiteren Baufirma wurden die Hofer Zollbeamten fündig. Die Inhaberin zahlte den Mindestlohn teilweise erst, nachdem die Arbeiter einige Zeit im Betrieb tätig waren und sich bewährt hatten. Dadurch habe sich die Unternehmerin Löhne in Höhe von etwa 6500 Euro sowie Sozialabgaben in Höhe von 6300 Euro gespart.

Zugute kam ihr laut Zollamt, dass sie sowohl die säumigen Sozialversicherungsbeiträge als auch die Löhne an ihre Beschäftigten umgehend nachzahlte. Die Staatsanwaltschaft Hof beließ es deshalb bei einer Geldauflage an verschiedene gemeinnützige Zwecke in Gesamthöhe von 20 000 Euro und stellte das Verfahren ein, wie es abschließend heißt. red

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