Entschädigung für Eltern mit Betreuungsproblemen Kanzleramtschef verweist auf bestehende Regelung
Eltern, die wegen der Schließung von Kitas und Schulen ein Betreuungsproblem bekommen, können 67 Prozent des Nettoeinkommens als Entschädigung vom Staat bekommen. 14.12.2020