Deutschland Regelung bestätigt: Keine Steuervorteile für Studenten
Es bleibt dabei: Studenten und andere junge Menschen können die Ausgaben für ihre erste Ausbildung beim Finanzamt nicht als Werbungskosten geltend machen. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass das seit 2004 geltende sogenannte Abzugsverbot nicht gegen das Grundgesetz verstößt. 10.01.2020