Auf Kundenwunsch ein beherzter Schnitt, das halbierte Brot in Papier einwickeln und dann abkassieren – zum halben Preis des ganzen Laibes: Wer als Bäcker dieses Thekengeschäft wie schon immer eingeübt praktiziert, macht sich möglicherweise strafbar. Denn er hat einen wichtigen Schritt übersprungen: Das Brot wurde nach dem Teilen nicht abgewogen.
Bäcker versus Bürokratie Der Zoff ums halbe Brot
Michael Ertel 04.08.2023 - 11:00 Uhr