Kronacher „Spaziergänge“ Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung für „Spaziergänge“

Montag für Montag „spazieren“ Gegner der Corona-Politik durch die Kronacher Innenstadt – stets ohne Anmeldung. Noch in dieser Woche will das Landratsamt Regelungen für die Demonstrationen aufstellen. Foto: Frank Wunderatsch

Die Behörde hat die nicht angemeldeten montäglichen Versammlungen bisher lediglich beobachtet. Nun will das Amt Regeln aufstellen. Morgen soll die Verfügung veröffentlicht werden.

 
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Kronach - Das Landratsamt Kronach will am morgigen Mittwoch eine Allgemeinverfügung für die stets montags in Kronach stattfindenden „Spaziergänge“ erlassen. Das bestätigte Behördensprecher Alexander Löffler auf Anfrage unserer Zeitung. Zum Inhalt der Verfügung wollte sich Löffler noch nicht äußern. Letzte Details würden innerhalb des Landratsamts noch abgestimmt. Erst danach könne man die Verfügung veröffentlichen. Die grundsätzliche Entscheidung für einen Erlass sei am Dienstag in einer Sitzung hochrangiger Vertreter der Kronacher Sicherheitsbehörden gefallen.

Mithilfe einer Allgemeinverfügung kann eine Versammlungsbehörde allgemeine Regelungen erlassen, wie sie bei einer offiziell angemeldeten Versammlung auch gelten würden – beispielsweise eine Maskenpflicht. Nachdem die Zahl der „Spaziergänger“ zuletzt im vierstelligen Bereich lag und dies die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, hatte zuletzt die Kronacher SPD eine Verfügung angeregt.

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