Circa 80 Prozent der Retouren, schätzt er, seien zu entsorgen. Einer Abgabe als Futtermittel erscheint ihm sinnvoll, „trotz hoher amtlicher Auflagen.“ Dr. Simone Nowak, zuständig für den Verbraucherschutz im Landratsamt Haßberge: „Betriebe, die Lebensmittel als Futtermittel für Nutztiere abgeben, müssen bei der Regierung von Oberbayern registriert sein.“ Und sicherstellen, dass keine tierischen Bestandteile enthalten sind, hieße das für Bäckereien, sie müssten etwa Schinkenhörnchen aussortieren und anderweitig verwerten oder vernichten. „Ein dünnes Eis“, meint Oppel, „doch kein maßgebliches Hindernis.“ Seine Bäckerei kooperiere zusätzlich mit einem regionalen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb, der Firma Eichhorn Transport- und Entsorgungs-GmbH. Zudem verfüge sein Betrieb über eine Gewerbe - Biotonne, in erster Linie zur Entsorgung von unverkauften belegten Brötchen.