Bayern ist hinsichtlich der Handynutzung besonders. Laut Schulgesetz geregelt müssen Mobilfunktelefone auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet sein (Artikel 56 Absatz 5 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen).
Ist Mitbringen erlaubt, Einschalten aber nicht?
Das ist die gängige Regel an vielen Schulen in Deutschland. Schulen können die Nutzungszeit für Smartphones während der Schul-und Unterrichtszeit einschränken oder sogar ganz verbieten. Aber: Sie können Schülern nicht generell untersagen, Handys mit in die Schule zu bringen und sie nach der Schulzeit außerhalb des Schulgeländes zu verwenden.
Darf die Schule die Nutzung generell verbieten?
Ja, das ist gesetzlich erlaubt – und das sogar während der Unterrichtspausen. Dazu erklärt das Kultusministerium Baden-Württemberg: „In den Pausen sollen die Schülerinnen und Schüler losgelöst von der unterrichtlichen Anspannung vor allem untereinander ins Gespräch kommen, um die Kameradschaft zu pflegen und ggf. Spannungen und Konflikte abzubauen. Daher hat die Schule auch das Recht, die Handybenutzung während der Pausen auf dem Schulhof für den Regelfall zu untersagen.“
Dürfen Lehrer Handys von Schülern konfiszieren?
Auch das geht. Die Schulgesetze der Bundesländern erlauben Lehrern generell, Maßnahmen zu ergreifen, die nötig sind, um einen geordneten Schulbetrieb und Unterricht stattfinden zu lassen. Gegenstände jedweder Art – also auch Smartphones – wegzunehmen ist zulässig. Allerdings darf diese Maßnahme nicht aus disziplinarischen Gründen erfolgen, etwa weil ein seine Hausaufgaben nicht gemacht hat oder zu spät gekommen ist.
Wie lange kann die Schule ein Smartphone wegnehmen?
Nicht jede Frage ist in den Schulgesetzen eindeutig geregelt, so auch diese nicht. Die Schule muss sich in diesen Fall wie in anderen Fällen an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit halten. Ein Handy dar also nur solange in Gewahrsam genommen werden, wie es erforderlich und angemessen ist, um die Störung des Schulunterrichts zu unterbinden. Als Regel gilt: Spätestens am Ende des Unterrichtstags muss sie das Mobiltelefon wieder rausrücken.
An wen wird das Handy zurückgegeben?
Viele Schulen regeln die Rückgabe so, dass das eingezogene Handy im Sekretariat oder bei der Schulleitung persönlich abgeholt werden muss. Manche Schulen bestehen darauf, dass die Schüler ihr Gerät in Anwesenheit ihrer Eltern abholen. Selbst übers Wochenende darf das Handy einbehalten werden. So entschied das Verwaltungsgericht Berlin (Az. 3 K 797.15): Auch wen ein Schüler ohne sein eingezogenes Handy nach der Schule für seine Eltern „plötzlich unerreichbar“ sei, begründe noch keine schwerwiegenden Grundrechtseingriff.