Vertrauenspersonen (V-Personen) sind keine hauptberuflichen Ermittler. Sie werden zum Beispiel von der Polizei oder auch von dem Verfassungsschutz angeworben, um aus ihrer eigenen extremistischen oder kriminellen Gruppe Informationen zu liefern - meist gegen Bargeld. Im besten Fall ermöglichen sie den Sicherheitsbehörden Zugang zu Informationen aus streng abgeschotteten Gruppen, etwa bei organisierter Kriminalität.
Einsatz von V-Personen ist heikel
Der Einsatz von V-Personen gilt als heikel - er wird immer wieder kritisch in der öffentlichen Debatte hinterfragt. Dabei geht es etwa um die Frage, wie vertrauenswürdig ihre Informationen sind und um Vorwürfe, die Behörden tauschten sich über ihre V-Personen zu wenig aus, oder sie unterstützten mit ihren Zuwendungen an die V-Personen indirekt kriminelle Machenschaften. In dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung geht es um V-Leute, die zur Strafverfolgung von den Polizeien des Bundes und der Länder eingesetzt werden. Von V-Personen zu unterscheiden sind verdeckte Ermittler. Das sind Polizisten, die mit einer Legende ausgestattet in einem bestimmten Milieu ermitteln.
Justizminister Marco Buschmann (FDP) sagte zum Thema V-Personen, man habe in der Vergangenheit auch Exzesse erlebt - weil die Grenze zwischen Recht und Unrecht nicht ganz klar im Gesetz gezogen gewesen sei. "Untersuchungsausschüsse haben zutage gefördert, dass einige V-Personen über viele Jahre geführt wurden, dass nicht klar ist, wie viel Geld geflossen ist, dass Straftaten bewusst verdeckt worden sind", sagte er. Man brauche V-Personen als Ermittlungsinstrument. Das Argument, mit der Reform werde ihr Einsatz praktisch unmöglich, könne er nicht verstehen. Die Regelungen seien auch mit Ermittlungspraktikern aus dem Bereich des Bundesinnenministeriums durchgesprochen worden.
Bayern hat Bedenken bei der geplanten Neuregelung
Hingegen sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU), die geplante Neuregelung erschwere den Einsatz von V-Leuten und drohe, eine wichtige Ermittlungsmaßnahme zum Enttarnen krimineller Strukturen erheblich zu erschweren. "Dem Gesetzentwurf liegt ein völlig unbegründetes Misstrauen in die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden und insbesondere in das Ermittlungsinstrument der V-Person zugrunde", sagte er. "Der Richtervorbehalt würde einen unabsehbaren Mehraufwand an erforderlichen Einzelgenehmigungen erfordern und unsere Gerichte weiter unnötig belasten."