Beispielloses BGH-Urteil Kein Schadenersatz für künstlich hinausgezögerten Tod
Ein dementer Mann liegt die letzten Jahre bewegungsunfähig im Bett, nur eine Magensonde zögert den Tod hinaus. Der Arzt habe ihn sinnlos leiden lassen, meint der Sohn - und strengt einen beispiellosen Schmerzensgeld-Prozess an. Aber der BGH will nicht Gott spielen. 01.04.2019