
Wirtschaft Zu dick für einen Führungsposten
Eine Klägerin mit 83 Kilo und einer Größe von 1,70 Metern scheitert vor dem Arbeitsgericht Darmstadt. Eine Ablehnung bedarf immer sachlicher und fachlicher Gründe, sagt der oberfränkische Bezirks- Geschäftsführer des Sozialverbandes VdK. 12.06.2014